Versicherungsrecht

Dabei geht es insbesondere um die Geltendmachung von Versicherungsleistungen aus ab­ge­schlos­se­nen Versicherungsverträgen nach Eintritt eines Versicherungsfalles. Die meisten Men­schen haben heute eine oder mehrere Versicherungen, wie z.B. eine Kraft­fahrt-, Haus­rats-, Wohngebäude-, Einbruchsdiebstahls-, Allgemeine Haftpflicht-, Le­bens‑, Unfall-, Be­ruf­sun­fä­hig­keits- oder Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

 

Nicht sel­ten verneint der in An­spruch genommene Versicherer den Eintritt des Versicherungs­falles oder beruft sich auf ein Leistungsverweigerungsrecht. Dann ist der Versicherungs­nehmer regelmäßig auf kom­pe­ten­te anwaltliche Hilfe angewiesen. Den wenigsten Ver­sicherungsnehmern ist geläufig, wel­che bedeutsame Rolle die Allgemeinen Vertragsbe­dingungen, die Bestandteil eines je­den Versicherungsvertrages sind, in der Praxis spie­len.

 


Zuständige Rechtsanwälte

Karsten Voß

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Arbeitsrecht