Dabei geht es insbesondere um die Geltendmachung von Versicherungsleistungen aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen nach Eintritt eines Versicherungsfalles. Die meisten Menschen haben heute eine oder mehrere Versicherungen, wie z.B. eine Kraftfahrt-, Hausrats-, Wohngebäude-, Einbruchsdiebstahls-, Allgemeine Haftpflicht-, Lebens‑, Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
Nicht selten verneint der in Anspruch genommene Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalles oder beruft sich auf ein Leistungsverweigerungsrecht. Dann ist der Versicherungsnehmer regelmäßig auf kompetente anwaltliche Hilfe angewiesen. Den wenigsten Versicherungsnehmern ist geläufig, welche bedeutsame Rolle die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Bestandteil eines jeden Versicherungsvertrages sind, in der Praxis spielen.