Autofahrer sollten sich umgehend nach einem Verkehrsunfall an einen Verkehrsrechtsanwalt wenden, wollen sie nicht Gefahr laufen, sich schon bei der ersten polizeilichen Vernehmung "um Kopf und Kragen zu reden." Die Automobilversicherer trachten danach, nach einem Verkehrsunfall möglichst schnell an den Geschädigten heranzukommen, bevor dieser einen Anwalt konsultiert hat. Der Geschädigte kann so bei der Schadensregulierung leicht übervorteilt werden. Er sollte wissen, daß die Kosten, die bei dem von ihm beauftragten Anwalt anfallen, grundsätzlich vom gegnerischen Haftpflichtversicherer im Rahmen seiner Haftung zu erstatten sind.
Der Verkehrsrechtsanwalt ist auch der kompetente Ansprechpartner, wenn es Ärger beim Kauf von Neu- oder Gebrauchtwagen bzw. der Autoreparatur gibt. Er steht Autofahrern auch zur Seite, wenn gegen sie ein Verkehrsordnungswidrigkeiten- oder gar Verkehrsstrafverfahren eingeleitet wird. Schließlich gibt er Hilfestellung, wenn eine Verweigerung oder die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde droht, etwa, weil eine medizinisch-psychologische Untersuchung verweigert oder negativ ausgegangen ist.