Sozialversicherungsrecht

Zum Sozialrecht gehören sämtliche Bereiche der Sozialversicherung, wie gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung, außerdem das Sozialhilferecht.

 

Berührungspunkte zum Arbeitsrecht bestehen insbesondere beim Arbeitslosenversiche­rungsrecht und der Arbeitsförderung. Zum Sozialrecht gehört beispielsweise auch das Schwerbehindertenrecht. Häufige Streitigkeiten entstehen bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung und bei der Geltendmachung von Unfallrenten.

 

Zuständige Rechtsanwälte

Karsten Voß

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Arbeitsrecht