Zum Sozialrecht gehören sämtliche Bereiche der Sozialversicherung, wie gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung, außerdem das
Sozialhilferecht.
Berührungspunkte zum Arbeitsrecht bestehen insbesondere beim Arbeitslosenversicherungsrecht und der Arbeitsförderung. Zum Sozialrecht gehört beispielsweise auch das Schwerbehindertenrecht.
Häufige Streitigkeiten entstehen bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung und bei der Geltendmachung von Unfallrenten.
Karsten Voß
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht