Handelsrecht

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden dabei Streitigkeiten zwischen Handelsvertre­tern und ihren Unternehmern. Solange das Vertragsverhältnis noch besteht, stehen Mei­nungsverschiedenheiten über Anfall und Höhe der Provision im Vordergrund. Nach Be­endigung des Vertragsverhältnisses ist der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters stetiger Quell von Meinungsverschiedenheiten, die häufig in einen Prozess münden. Hier kommen beide Ver­trags­par­tei­en regelmäßig ohne qualifizierte anwaltliche Hilfe nicht aus.

 

Zuständige Rechtsanwälte

Dr. Ernst Ludwig Nell

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Notar a.D.

Karsten Voß

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Arbeitsrecht