Das Familienrecht ist der Bereich des Zivilrechts, der die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, nichtehelicher Lebensgemeinschaft oder Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Im Falle einer Trennung ergeben sich vielfältige rechtliche Fragestellungen und Probleme, die ohne fundierte rechtliche Beratung nicht zu bewältigen sind. Unsere erfahrenen Fachanwältinnen für Familienrecht stehen Ihnen kompetent zur Seite.
Wir vertreten entschieden Ihre Interessen und unterstützen Sie bei der Suche nach praktikablen, die Interessen von Kindern und Eltern berücksichtigenden Lösungen im Falle von Trennung und
Scheidung.
Wir vertreten Sie kompetent bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen und Zugewinnausgleichsforderungen. Wir beraten Sie bei der Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens.
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich im Streit um die Nutzung der gemeinsamen Wohnung.
Im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts gilt es, Kindeswohl gerechte Regelungen zu finden und die Austragung der elterlichen Konflikte auf Kosten des Kindes zu vermeiden. Wir vertreten Sie im
Scheidungsverfahren und dem damit meist zugleich durchgeführten Versorgungsausgleichverfahren, in dem die ehezeitlich erworbenen Rentenanwartschaften und bestimmte weitere
Altersvorsorgenanwartschaften aufgeteilt werden.
Aber auch wenn Sie z.B. Fragen zum Elternunterhalt bei Pflegebedürftigkeit, zum Betreuungsrecht, dem Adoptionsrecht oder den Wunsch nach einer Vorsorgevollmacht haben, finden Sie bei uns
kompetente Beratung und Vertretung.
Neben der Vertretung bei bestehenden Konflikten unterstützen wir Sie streitvermeidend bei der Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen sowie Trennungsfolgen- und
Scheidungsfolgenvereinbarungen.