Die wirtschaftliche Bedeutung des Erbrechts ist heute immens. Nach mehr als fünf Jahrzehnten Frieden haben sich beträchtliche Vermögen in privater Hand angesammelt. Dadurch ist ein erheblicher Beratungsbedarf entstanden. Solange der Erbfall noch nicht eingetreten ist, geht es dabei im wesentlichen um die zweckmäßige Ausgestaltung eines Testamentes und Erbvertrages. Nach Eintritt des Erbfalles führen die Auslegung von Testamenten und Erbverträgen, Auseinandersetzungen zwischen mehreren Miterben und Meinungsverschiedenheiten zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten über die Berechnung des Pflichtteils nicht selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.
In allen erbrechtlichen Fragen beraten wir unsere Mandanten umfassend und vertreten sie, sofern sich dies nicht vermeiden läßt, auch vor Gericht.