Erbrecht

Die wirtschaftliche Bedeutung des Erbrechts ist heute immens. Nach mehr als fünf Jahr­zehnten Frieden haben sich beträchtliche Vermögen in privater Hand angesammelt. Da­durch ist ein erheblicher Beratungsbedarf entstanden. Solange der Erbfall noch nicht ein­getreten ist, geht es dabei im wesentlichen um die zweckmäßige Ausgestaltung eines Testamentes und Erbvertrages. Nach Eintritt des Erbfalles führen die Auslegung von Te­stamenten und Erbverträgen, Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwischen mehreren Miterben und Meinungsver­schiedenheiten zwischen Er­ben und Pflichtteilsberechtigten über die Be­rechnung des Pflichtteils nicht selten zu ge­richt­li­chen Auseinandersetzungen.

 

In allen erbrechtlichen Fragen beraten wir unsere Mandanten umfassend und vertreten sie, so­fern sich dies nicht vermeiden läßt, auch vor Gericht.

 

Zuständige Rechtsanwälte

Dr. Ernst Ludwig Nell

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Notar a.D.

Karsten Voß

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Arbeitsrecht