Baurecht

Das Baurecht gliedert sich in das sogenannte öffentliche Baurecht und das private Baurecht (Bauver­tragsrecht).

 

Öffentlich-rechtliche Baumandate werden in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Dr. Nell betreut, der Sie als Fachanwalt für Verwaltungsrecht kompetent vertritt. Herr Dr. Nell ist bezüglich seiner Tätigkeit im öffentlichen Baurecht in die Empfehlungsliste des "Fo­cus" aufgenommen worden.

 

Zum öffentlichen Baurecht gehören die Rechtsbeziehungen zwischen Bauverwaltungs­behörden und Bürgern. Dabei geht es insbesondere um Baugenehmigungen, Nutzungs­änderungen sowie die Heranziehung zu Erschließungs- und Ausbaubeiträgen.

 

Wir vertreten sowohl öffentlich-rechtliche Körperschaften als auch Privatperso­nen.

 

Schließlich sorgen wir für die Verhinderung rechtswidriger Baumaßnahmen von Nach­barn.

Im Unterschied zum öffentlichen Baurecht geht es im privaten Baurecht (Bauvertragsrecht) um die Rechts­beziehungen zwischen Bürgern und/oder Unternehmen. Zu den Tätigkeiten des Baurechts­anwalts gehören u. a. die Durchsetzung von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen so­wie im Vorfeld die Beratung bei der Vertragsgestaltung.

 

Im weiteren Sinne rechnet zum privaten Baurecht auch die Vertretung des Architekten und Ingenieurs sowie des Auftraggebers bei Honorar- und Gewährleistungsstreitigkeiten. Bei Gewährleistungsansprüchen ist es besonders wichtig, die Beweise zu sichern. Dies geschieht insbesondere durch die rechtzeitige Einleitung eines selbstständi­gen Beweisver­fahrens.


Zuständige Rechtsanwälte

Dr. Ernst Ludwig Nell

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Notar a.D.

Karsten Voß

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Arbeitsrecht