Das Baurecht gliedert sich in das sogenannte öffentliche Baurecht und das private Baurecht (Bauvertragsrecht).
Öffentlich-rechtliche Baumandate werden in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Dr. Nell betreut, der Sie als Fachanwalt für Verwaltungsrecht kompetent vertritt. Herr Dr. Nell ist bezüglich seiner Tätigkeit im öffentlichen Baurecht in die Empfehlungsliste des "Focus" aufgenommen worden.
Zum öffentlichen Baurecht gehören die Rechtsbeziehungen zwischen Bauverwaltungsbehörden und Bürgern. Dabei geht es insbesondere um Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen sowie die Heranziehung zu Erschließungs- und Ausbaubeiträgen.
Wir vertreten sowohl öffentlich-rechtliche Körperschaften als auch Privatpersonen.
Schließlich sorgen wir für die Verhinderung rechtswidriger Baumaßnahmen von Nachbarn.
Im Unterschied zum öffentlichen Baurecht geht es im privaten Baurecht (Bauvertragsrecht) um die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und/oder Unternehmen. Zu den Tätigkeiten des Baurechtsanwalts gehören u. a. die Durchsetzung von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen sowie im Vorfeld die Beratung bei der Vertragsgestaltung.
Im weiteren Sinne rechnet zum privaten Baurecht auch die Vertretung des Architekten und Ingenieurs sowie des Auftraggebers bei Honorar- und Gewährleistungsstreitigkeiten. Bei Gewährleistungsansprüchen ist es besonders wichtig, die Beweise zu sichern. Dies geschieht insbesondere durch die rechtzeitige Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens.