Zum Arzthaftungsrecht gehört die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen betroffener Patienten bei ärztlichen Kunstfehlern und Aufklärungsfehlern sowie, aus Sicht des Arztes, die Abwehr unberechtigter Forderungen. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Patienten als auch Ärzte und deren Haftpflichtversicherungen.
Im Bereich des Arzthaftungsrechts erfordert eine erfolgreiche Vertretung insbesondere die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung zu Fragen der Sorgfaltsanforderungen und Beweislastverteilung. Außerdem gehört das Verständnis medizinischer Fragestellungen dazu.