Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Unternehmen, Betriebsräte, Körperschaften und Verbände in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Sollten Sie als Arbeitnehmer z.B. eine Kündigung erhalten, sollten Sie sich unverzüglich an den kompetenten Fachmann für Arbeitsrecht wenden. Gegen eine Kündigung muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen seit Zugang des Kündigungsschreibens eine sogenannte Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wir sorgen für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder die Erzielung einer angemessenen Abfindung. Wir beraten und unterstützen Sie bei Kündigung oder anderweitiger Aufhebung des Arbeitsverhältnisses umfassend, insbesondere auch bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Folgen (Stichwort: Sperrfrist). Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses lauern zahlreiche "Fallstricke".
Auch ansonsten vertreten wir Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen, ob es nun um die Durchsetzung offener Gehaltsansprüche, Fragen der Entgeltfortzahlung, der Teilzeitbeschäftigung, der Eingruppierung, des Urlaubs, der Altersteilzeit, des Mutterschutzes, des Erziehungsgeldes, der Berufsausbildung oder um arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbot geht.
Zu unseren Mandanten gehören mittelständische Unternehmen, die wir umfassend in allen arbeitsrechtlichen Fragen vertreten.
Kündigungen von Arbeitnehmern, ob nun aus betrieblichen, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen, müssen bereits im Ansatz richtig vorbereitet werden, um vor Gericht Bestand zu haben. Wir beraten Sie umfassend bei der Formulierung von Abmahnungen, der Beteiligung des Betriebsrates/der Personalvertretung, der richtigen Sozialauswahl, der Durchführung von Betriebsänderungen und allen weiteren Fragen in diesem Zusammenhang.
Außerdem beraten wir Sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Gern unterstützen wir Sie kompetent auch in kollektivrechtlichen Fragen, wie z.B. der richtigen Formulierung einer Betriebsvereinbarung. Sprechen Sie uns an.